Aktualisierte Anleitung der FATF für den Umgang mit Krypto-Währungen - Teil 1

Die FATF (Financial Action Task Force) publizierte am 21. Juni 2019 ihre aktualisierte Anleitung für die Regulierung von Virtual Assets (VA) und Virtual Asset Service Provider (VASP). Der Empfehlungskatalog ist umfassend und nicht unumstritten. Die Mitglied-Staaten sollen mit einem risikobasierten Ansatz und nationaler Koordination den Risiken vorbeugen und sie minimieren. Die FATF gibt den Mitglied-Staaten zwölf Monate Zeit für die Umsetzung und plant anschliessend einen Review durchzuführen.

Wer ist ein Virtual Asset Service Provider?

Ein Virtual Asset Service Provider (VASP) ist jede natürliche oder juristische Person, welche die nachfolgenden Tätigkeiten im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person ausführt:

  • Austausch zwischen virtuellen Assets und Fiat-Währungen;
  • Austausch zwischen einer oder mehreren Formen von virtuellen Assets;
  • Übertragung von virtuellen Vermögenswerten;
  • Verwahrung und/oder Verwaltung von virtuellen Vermögenswerten oder Instrumenten, die die Kontrolle über virtuelle Vermögenswerte ermöglichen;
  • Teilnahme an und Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Angebot eines Emittenten und/oder dem Verkauf eines virtuellen Vermögenswerts.

Als VASP gilt eine natürliche Person nur, wenn sie im geschäftlichen Kontext oder für kommerzielle Zwecke Krypto-Währungen verwendet. Hingegen qualifiziert eine natürliche Person nicht als VASP, wenn Krypto-Währungen nur zum Kauf von Waren und Dienstleistungen verwendet werden.

Welches sind die Anforderungen für die Lizenzierung und Registrierung von VASPs?

VASPs sollen von durch den Staat benannten Behörden lizenziert und registriert werden. Diese Behörden haben für die Lizenzierung und Registrierung adäquate Kriterien festzulegen. Drei Bedingungen sind durch VASPs zwingend zu erfüllen, um eine Lizenz zu erhalten:

  • Der Geschäftsführende Direktor wohnt im Lizenzierungsland;
  • es besteht eine substantielle Management-Präsenz;
  • spezifische finanzielle Anforderungen werden erfüllt.

Im Weiteren sollen die Staaten Voraussetzungen schaffen, um den VASP-Sektor zu überwachen und so nicht lizenzierte oder registrierte VASPs zu identifizieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. Die FATF empfiehlt hierzu entsprechende Informationskanäle einzuführen, um potentielle VASPs auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen. Von eminenter Wichtigkeit ist, dass sich die zuständigen Behörden in Bezug auf die Lizenzierungsanforderungen und die Identifikation bzw. Sanktion von nicht lizenzierten VASPs abstimmen.

Wo liegt der Überwachungsfokus für VASPs?

Der Fokus liegt klar auf der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die FATF erwartet von den Mitglied-Staaten, dass sie in Bezug auf die laufende Überwachung von VASPs die national geltenden Regeln anwenden und legt Wert darauf, dass folgende Kontrollrahmenbedingungen geschaffen oder angewendet werden:

  • Die Möglichkeit zur Vornahme von Inspektionen;
  • die Herausgabe von Informationen anzuordnen;
  • die Anwendung von Disziplinar- und Strafsanktionen (Suspendierung oder Entzug der Lizenz, Bussenanordnung).

Wird die Schweiz die FATF-Empfehlungen umsetzen, ist davon auszugehen, dass die VASP künftig unter das FINIG fallen und somit von der FINMA lizenziert und von einer Aufsichtsorganisation überwacht werden.

 

22.08.2019




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