Das Schweizer GwG-Dispositiv muss in die Zusatzschlaufe

Fast zwei Jahre nach der Umsetzung der teilrevidierten Standards der Groupe d’action financière (GAFI) im schweizerischen Recht hat die GAFI am 7. Dezember 2016 den vierten Länderbericht zur Schweiz im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Die festgestellten Schwachstellen muss die Schweiz innerhalb von drei Jahren beheben.

GAFI-Länderbericht

Das Fazit für die Schweiz ist durchzogen: das gesetzliche Dispositiv wurde bei 31 der 40 Empfehlungen als „konform“ oder „weitgehend konform“ bewertet. Die Wirksamkeit der Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wurde in sieben von elf untersuchten Themenbereichen als befriedigend resp. gut bezeichnet.

Im Vergleich zu anderen grossen Finanzplätzen, wie z.B. Singapur oder den USA, schnitt die Schweiz besser ab als ihre Konkurrenten. Dies mag vielleicht ein wenig den politischen Druck wegnehmen, jedoch ist auch die Schweiz verpflichtet, „ihre“ festgestellten Schwachstellen am Dispositiv zu beseitigen und die globalen Standards zur Geldwäschereibekämpfung zu erfüllen. Um die identifizierten Schwachstellen zu beheben, wird es notwendig sein, die GwV-FINMA, die VSB16 und die einzelnen Reglemente der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) anzupassen.

Künftig strengere Pflichten für Anwälte, Treuhänder und Notare

Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Stossrichtung für die Folgearbeiten zum GAFI-Länderbericht festgelegt und das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt eine Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2017 auszuarbeiten.

Neu haben die Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz auch für spezifische nicht finanzintermediäre Tätigkeiten zu gelten. Im Auge hat der Bundesrat diesbezüglich vor allem Anwälte, Treuhänder und Notare. Nebst der Kritik der GAFI haben auch verschiedene Skandale in Folge der Panama Papers diese Berufsgattungen exponiert – vielfach wurden die komplexen Unternehmenstrukturen und Offshorevehikel durch Anwälte aufgesetzt bzw. „orchestriert“. Derzeit gelten die im Geldwäschereigesetz festgehaltenen Pflichten nur, wenn diese in der Rolle als Verwaltungsrat finanzielle Verfügungsgewalt über Kundengelder haben oder wenn sie berufsmässig Geld von ihren Kunden verwalten.

Keine „Lex-FIFA“

Empfehlungen der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) hinsichtlich der Transparenz von Vereinen und Non-Profit Organisationen (NPO) sollen umgesetzt werden. Die KGGT sieht vor allem eine „Erweiterung der Eintragungspflicht von Vereinen in das Handelsregister auf Vereine mit erhöhtem Risiko im Bereich der Terrorismusfinanzierung sowie Pflicht zur Führung einer Mitgliederliste für eingetragene Vereine“ vor. Ziele sind dabei nicht Vereine wie die Fifa, sie untersteht nämlich schon einer Eintragungspflicht, sondern Einrichtungen mit Verbindungen zu mutmasslich terroristischen Organisationen. Als Fallbeispiele nennt der KGGT-Bericht u.a. islamische, kurdische oder tamilische NPO’s.

Angepasste Schwellenwerte für Bargeldtransaktionen

Des Weiteren plant der Bundesrat „Anpassungen im Zusammenhang mit Edelmetall- und Edelsteinhändlern und dem Ankauf von Edelmetallen…“. Für solche Händler wird vor allem der hohe Schwellenwert von CHF 100‘000 für Bargeldtransaktionen kritisiert. Die GAFI sieht für solche Transaktionen einen Schwellenwert von USD/EUR 15‘000 vor. Wie tief der Bundesrat den Schwellenwert ansetzen möchte und ob noch andere „Händler“ von dieser Regelung betroffen sein werden (z.B. Kunstgalerien, Juweliere, Autohändler etc.) ist zurzeit noch unklar. So wie es momentan aussieht, wird jedoch der Immobiliensektor von dieser Regelung ausgenommen.

 

Anpassungen im Meldesystem

Die Unterscheidung von Melderecht und Meldepflicht wird seit längerem von der GAFI sowie ausländischen Behörden nicht verstanden resp. kritisiert. Ohne bereits konkret zu werden, hat der Bundesrat beschlossen, Anpassungen im Bereich des Meldesystems vorzunehmen.

Weitere Empfehlungen resp. Massnahmen, welche die Bereiche „Steuern und Transparenz“ sowie die Verhütung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität betreffen, werden getrennt im Rahmen einer separaten Vorlage (Empfehlungen des „Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes“) sowie im Rahmen des Gesetzesprojekts des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität) getroffen.

 

06.07.2017




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