Betrug, themenspezifische Weisungsverstösse oder auch fehlerhafte Systeme können Grund dafür sein, dass in Ihrem Institut eine Situation der „Non-Compliance" entsteht und eine interne Untersuchung notwendig wird.
Eine Untersuchung zur Aufarbeitung eines solchen Falles birgt Loyalitäts- und Unabhängigkeitskonflikte und das Tagesgeschäft wird möglicherweise beeinträchtigt.
Wir unterstützen Sie in einer solchen Situation als unabhängiger Dritter. Der Sachverhalt wird erarbeitet und auf Ihren Wunsch hin geben wir konkrete Empfehlungen ab, um die Mängel zu beheben und den ordnungsgemässen Zustand wieder herzustellen.
Geissbühler Weber & Partner ist regelmässig von der FINMA als Prüfungs- oder Untersuchungsbeauftragter mandatiert.