Schlussabstimmung zu FIDLEG/FINIG - Auftakt beim Datenschutzgesetz

Und plötzlich ging es schnell… National- und Ständerat drückten in der laufenden Sommersession aufs Tempo im FIDLEG/FINIG-Differenzbereinigungsverfahren. Die bestehenden Differenzen wurden innert weniger Tage mehrmals zwischen National- und Ständerat hin- und hergeschoben. In jeder Runde konnten dabei die noch offenen Punkte der Gesetzesvorlagen merklich reduziert werden. Das Parlament will nun - nach jahrelangen Diskussionen über diese für den Finanzplatz Schweiz wichtigen Regulierungsprojekte – das Gesetzespaket endlich abschliessen. Waren FIDLEG/FINIG-Debatten in früheren Sessionen noch geprägt durch mehrstündige Grundsatzdiskussionen zwischen Ratslinken und den bürgerlichen Parteien, wurden in dieser Session die Debatten immer kürzer und Wortmeldungen deutlich rarer.

In der laufenden Session konnten nun u.a. auch die folgenden umstrittenen Bestandteile aus den Gesetzesvorlagen bereinigt werden:

  • keine Grandfathering-Klausel (FINIG) für «ältere» Vermögensverwaltungsgesellschaften;
  • keine vom Bundesrat verordneten Mindeststandards betreffend Aus- und Weiterbildung.

Schlussabstimmung am Freitag

Am Freitag kommt es in beiden Räten zur Schlussabstimmung bezüglich FIDLEG und FINIG. Theoretisch könnten die Gesetzesvorlagen dabei noch versenkt werden. Dies scheint nach dem über viele Jahre andauernden Ringen um eine Lösung jedoch unwahrscheinlich.

Somit kann sich die Finanzbranche nun aktiv mit der Zukunftsplanung befassen. Vor allem für die Branche der externen Vermögensverwalter und Trustees, welche mit dem FINIG künftig prudentiell überwacht werden, wird es Anpassungsbedarf im Bereich der Corporate Governance und der Technologie geben. Allerdings trägt das FINIG der Struktur der Branche mit ihren vielen Mikrounternehmen Rechnung – auch für kleine Vermögensverwalter wird es zukunftsfähige Lösungen geben.

Auftakt zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes

Auch bei einem weiteren wichtigen Thema für die Finanzbranche, der Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG), geht es jetzt politisch voran. Im Nationalrat wurde gestern (12.6.) entschieden, dass das DSG in zwei Etappen beraten werden soll.

Zunächst werden die notwendigen und unbestrittenen Anpassungen an die europäischen Regeln zum strafrechtlichen Schutz von Personendaten vorgenommen. Diese Umsetzung ist unter anderem eine Voraussetzung dafür ist, dass die Europäische Kommission die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem „angemessenen Datenschutzniveau“ anerkennt. Dies wiederum ist eine Bedingung dafür, dass die grenzüberschreitende Datenübermittlung ohne zusätzliche Hürden weiterhin möglich bleibt.

Nach der Annahme der Etappierung und der Anpassungen betreffend der Schengener Zusammenarbeit im Strafrechtsbereich, geht das Geschäft nun an den Ständerat. Die Beratung der Totalrevision des DSG wird erst in einer zweiten Etappe erfolgen. Dort sind noch viele Fragen offen und werden derzeit in den vorberatenden Kommissionen diskutiert. Es ist bereits jetzt absehbar, dass dies aufgrund der Komplexität des Themas und den unterschiedlichen Positionen voraussichtlich länger dauern wird. Das Ziel sei, die gesamte Revision bis Ende 2019 zu verabschieden. Mit einer Umsetzung ist nicht vor Anfang 2020 zu rechnen.

 

13.06.2018




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